Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinz Demski Recycling Agentur GmbH für die Abholung und den Ankauf von Tinten- und Tonerleergut

1. Geltungsbereich

Für die Abholung und den Ankauf von Tinten- und Tonerleergut (im Folgenden auch „Leergut“) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Abschluss von Verträgen und Vertragsgegenstand

2.1 Durch Anforderung eines Sammelbehälters durch den Kunden und die anschließende Bereitstellung des Sammelbehälters durch uns kommt ein Vertrag über die Überlassung des Sammelbehälters und die Abholung des Leerguts zustande.

2.2 Das Einsenden von Leergut durch den Kunden bzw. die Abholung durch uns begründet noch keinen Vertrag zum Ankauf des betreffenden Leerguts. Ein Vertrag zum Ankauf des jeweiligen Leerguts kommt erst mit der Bestätigung durch uns zustande. Diese kann auch durch Ausstellung einer Gutschrift und die damit verbundene Auszahlung erfolgen.

2.3 Ein Ankauf erfolgt nur bei funktionstüchtigem Original-Leergut. Bereits recycelte Kartuschen und Patronen werden dem Kunden generell nicht vergütet. Nicht verwertbare Kartuschen und Patronen sowie Drum- bzw. Tonereinheiten aus Kopierer und Farbbänder, die von uns angenommen werden, werden von uns entsprechend nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Kosten des Kunden entsorgt.

3. Preise und Zahlung

3.1 Der Kunde erhält eine Vergütung für die Überlassung des Leerguts nur bei entsprechender Vereinbarung. Es gilt dann der jeweils vereinbarte Preis. Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO.

3.2 Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung des Leerguts durch unser Fachpersonal per Überweisung oder Verrechnungsscheck. Gleichzeitig erhält der Kunde eine Gutschrift per Post oder E-Mail, die als Abrechnungsbeleg gilt.

3.3 Wir sind berechtigt, etwaige Entsorgungskosten gemäß Ziffer 4 mit dem Vergütungsanspruch des Kunden zu verrechnen und lediglich den Differenzbetrag auszuzahlen.

3.4 Sollte die jeweilige Vergütung geringer als 20,00 € brutto (inkl. MwSt) sein, wird der Betrag dem Kunden zunächst gutgeschrieben, sofern es sich um einen Unternehmer im Sinn von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Auszahlung erfolgt, sobald ein Betrag von 20,00 € brutto (inkl. MwSt) erreicht ist, spätestens aber zum Ende des Jahres, in dem das Leergut von uns abgeholt wurde bzw. bei uns eingetroffen ist.

4. Entsorgungskosten

4.1 Handelt es sich bei dem von dem Kunden eingesendeten oder im Sammelbehälter befindlichen Gegenständen nicht um wiederverwertbares Leergut, sondern um anderweitige Gegenstände, die gemäß Ziffer 2.3 durch uns entsorgt werden müssen, so verpflichtet sich der Kunde folgende Entsorgungskosten zu tragen:

CD: EURO 2,50 brutto (inkl. MwSt) je kg

andere branchentypische Abfälle (wie insbesondere bereits recycelte oder alternative Tonerkartuschen oder anderer Elektroschrott): EURO 2,50 brutto (inkl. MwSt) je kg.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechnung über die Entsorgungskosten binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen.

5. Sammelbehälter

5.1 Wir stellen dem Kunden auf Verlangen einen Sammelbehälter für das Leergut zur Verfügung. Die Lieferung und Bereitstellung an dem vereinbarten Ort erfolgt kostenfrei.

5.2 Die von uns zur Verfügung gestellten Sammelbehälter sind ausschließlich zum Sammeln von verbrauchten Kartuschen und Patronen vorgesehen und dürfen nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden.

5.3 Die Sammelbehälter bleiben unser Eigentum und sind bei Beendigung der Vertragsbeziehung unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde hat den ihm zur Verfügung gestellten Sammelbehälter sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen und unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle des Verlusts oder einer wesentliche Beschädigung des Sammelbehälters ist der Kunde zur Zahlung der nachstehenden Gebühr verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass er den Verlust oder die wesentliche Beschädigung nicht zu vertreten hat:

Boxen: EUR   4,00 brutto (inkl. MwSt) je Stück

Gitterbox: EUR 49,95 brutto (inkl. MwSt) je Stück

Rolltonne: EUR 19,95 brutto (inkl. MwSt) je Stück

Palettenkarton: EUR 19,95 brutto (inkl. MwSt) je Stück.

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorgehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Abholungen und Einsendungen

6.1 Wir verpflichten uns zur Abholung und ggf. zum Austausch der Sammelbehälter nach entsprechender Aufforderung durch den Kunden. Die Aufforderung zur Abholung von Sammelbehältern hat rechtzeitig mindestens zwei Wochen im Voraus durch den Kunden zu erfolgen. Für Verzögerungen, die sich aus einer verspäteten Aufforderung ergeben, trägt allein der Kunde die Verantwortung.

6.2 Erfolgt langfristig keine Aufforderung zur Abholung oder Rückgabe durch den Kunden, so sind wir berechtigt, einen beim Kunden befindlichen Sammelbehälter spätestens zwei Jahre nach Bereitstellung heraus zu verlangen. Das Kündigungsrecht nach Ziffer 8 bleibt während dieses Zeitraums unberührt.

6.3 Die Abholung von Sammelbehältern durch uns erfolgt kostenfrei, soweit bei Auftragserteilung nicht abweichend vereinbart.

6.4 Übernimmt der Kunde abweichend von Ziffer 6.3 die Rücksendung auf eigene Kosten, so bleibt die Wahl des Versandwegs dem Kunden vorbehalten. Der Kunde haftet in diesem Fall für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung am Sammelbehälter entstehen.

6.5 Der Kunde ist stets verpflichtet, das Leergut sachgemäß zu verpacken. Jede Tonerkartusche ist einzeln in die schwarze Originalfolie oder eine andere Folie zu verpacken. Kartuschen oder Tintenpatronen bei denen Reststoffe austreten, sind separat zu verpacken.

6.6 Wir sind nicht verpflichtet, Leergut in unbegrenztem Umfang anzunehmen. Bei Mengen, die über das Fassungsvermögen der gewählten Sammelbehälter hinausgehen, oder größeren Mengen Leergut, deren Annahme uns anderen Gründen nicht zumutbar ist, behalten wir uns vor, die Annahme des Leerguts teilweise abzulehnen.

7. Schadenersatz

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatz-ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir nach den gesetzlichen Bestimmungen haften und uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlos-sen.

7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Auf-wendungen verlangt.

8. Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von jeder der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform kündbar.

9. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht gesetzlich verpflichtet, an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen an einem solchen Verfahren daher auch nicht teil.

10. Anzuwendendes Recht; Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands hat, so bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften seines Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen Tätigkeit noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

10.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsstand und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Suhl. Für den Kunden gilt die Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich. Wir sind alternativ berechtigt, Klage gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Reglung treten die gesetzlichen Regelungen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Heinz Demski Recycling Agentur GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers die Ware vorbehaltlos liefern.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags mit uns dar. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch uns entweder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post oder durch Übersendung der Waren an den Kunden zustande.

2.2 Sämtliche bei Vertragsschluss mit dem Käufer getroffenen Abreden werden vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich von der schriftlichen Vertragsvereinbarung abweichende Vereinbarungen zu treffen.

3. Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt EXW Suhl. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den Käufer oder den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.

3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

3.3 Durch uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns an der Leistungserbringung hin-dern, wie beispielsweise Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, die Auswirkungen von Epidemien und Pandemien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf COVID-19), behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen und andere Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange die Behinderung andauert. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufphase. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer jedoch nur nach entsprechender Androhung. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4. Zahlungen

4.1 Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungszugang zu zahlen. Mit Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet.

4.2 Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung oder Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

4.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln oder der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie unsere Forderung.

5. Abnahme

Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so können wir anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 15% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen. Dem Käufer bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, dass wir keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden erlitten haben.

6. Gewährleistung beim Verkauf von Leergut

6.1 Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Zudem bleibt unsere Haftung für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie unsere Haftung für schuldhaft von uns verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unberührt.

6.2 Sofern von uns verkaufte Waren als neu hergestellte Waren gelten, stehen dem Käufer im Falle von Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach folgender Maßgabe zu:

a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 377 HGB ordnungsgemäß auf Mängel untersucht und etwaige Mängel unverzüglich anzeigt. Die Mängelanzeige hat mindestens in Textform zu erfolgen.

b) Ist der Käufer seinen Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen, so obliegt uns die Wahl der Art der Nacherfüllung.

c) Schadenersatzansprüche bestehen nur unter den unter Ziffer 6 vereinbarten Voraussetzungen.

7. Haftung

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Sofern zwischen dem Käufer und uns ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten bzw. den kausalen Saldo.

8.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Abwendung des Eingriffs zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiter-veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die uns zustehen-de Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir ver-pflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und kein An-trag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern gegenüber die Abtretung offenlegt.

8.4 Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung für uns als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der neu geschaffenen Sache erwerben. Der Käufer verwahrt die neue Sache für uns.

8.5 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbun-den oder untrennbar vermischt oder vermengt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer uns anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache bzw. an der Gesamtmenge im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen vermischten oder vermengten Sachen.

8.6 Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers inso-weit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden For-derungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag unser Sitz. Für den Käufer gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich. Wir sind alternativ berechtigt, Klage gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Weltkindertag am 20. September

 

Sehr geehrte Kundschaft,

der diesjährige Weltkindertag am 20. September findet unter dem Motto 
"Jedes Kind braucht eine Zukunft!" statt. In Thüringen ist der Weltkindertag ein gesetzlicher Feiertag, daher sind wir am Mittwoch, dem 20. September 2023 nicht wie gewohnt erreichbar.

Am Donnerstag, 21. September sind wir selbstverständlich wie gewohnt für Sie da.

Ihr Team von Demski Recycling

 

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